Allgemeine Geschäftsbedingungen der RoboMAX GmbH

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote, Angebotsunterlagen und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma RoboMAX GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An spezifizierte Angebote hält sich die RoboMAX GmbH 60 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die RoboMAX GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen der RoboMAX GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die RoboMAX GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung. Aufträge bzw. Verträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn die RoboMAX GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt hat; das gilt auch für Nachbestellungen und gewünschte Konstruktionsänderungen. Die RoboMAX GmbH haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Vertragspartner eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Schaltpläne usw.), durch unklare oder mündliche Angaben ergeben. Ergibt sich nachträglich, dass ein Auftrag in der vorgesehenen Art und Weise technisch nicht ausführbar ist, ist die RoboMAX GmbH berechtigt, einen Änderungsvorschlag unter Angabe neuer Preise vorzulegen. Falls keine Einigung über diese technisch mögliche Ausführung zustande kommt, ist die RoboMAX GmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

4. Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der RoboMAX GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten jeweils ab Werk und zwar grundsätzlich ohne Frachtkosten, Verpackung und Versicherung.

5. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsziele:

  • 30% innerhalb von 10 Tagen nach Datum Anzahlungsrechnung
  • 60% innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft
  • 10% nach erfolgter Inbetriebnahme, jedoch spätestens 30 Tage nach Gefahrenübergabe

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die RoboMAX GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6. Lieferung und Montage

Liefertermine ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der RoboMAX GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Geschäftspartners voraus. Verzögern sich Durchführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, wird die RoboMAX GmbH insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, auf Arbeitskämpfe und auf Grund von Ereignissen, die der RoboMAX GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der RoboMAX GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die RoboMAX GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung angemessenen. Die Geschäftspartner werden unverzüglich über die Verzögerung benachrichtigt.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Geschäftspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

8. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen hat nach erfolgreicher Inbetriebnahme unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Lieferungen. Mit der erfolgreichen Abnahme geht die Gefahr auf den Geschäftspartner über.

9. Schadensersatz/Haftung

Ist die von der RoboMAX GmbH erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, darf die RoboMAX GmbH nach ihrer Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen - in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.

Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten ergänzend die Ziffern 3 und 4. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Bestellers derartige Mängel dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die RoboMAX GmbH bereit zu halten.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Unternehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Unternehmern werden gebrauchte Gegenstände, wenn nicht separat geregelt, unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert.
Steht die RoboMAX GmbH dem Besteller über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haftet er gemäß § 7 nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der RoboMAX GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich die RoboMAX GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände). Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände der RoboMAX GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Ziffern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an die RoboMAX GmbH abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an die RoboMAX GmbH ab.
Wenn der Wert der für dir RoboMAX GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen des Unternehmers – nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20% übersteigt, so ist die RoboMAX GmbH auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so hat die RoboMAX GmbH die Gegenstände zurückzugeben.

11. Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RoboMAX GmbH und deren Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Blumberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Blumberg, den 01.07.2010